1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Hako Schweiz AG gelten für alle von Hako Schweiz AG erbrachten Lieferungen und Leistungen. Anders lautende Bedingungen des Bestellers haben nur Gültigkeit, soweit sie von Hako Schweiz AG ausdrücklich und schriftlich angenommen worden sind. Vorbehalten bleiben besondere schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien.
1.2 Der Umfang der von Hako Schweiz AG angebotenen Lieferungen und Leistungen ergibt sich aus dem aktuellem Lieferprogramm. Eine Detaillierung erfolgt, falls notwendig, in der Auftragsbestätigung. Bestellungen können auch auf elektronischem Weg aufgegeben werden. Voraussetzung dafür ist die Registrierung des Bestellers bei Hako Schweiz AG mit Benutzerkennwort und Passwort. Die Angebote der Hako Schweiz AG im Internetshop sind freibleibend und unverbindlich. Die
Bestellung eines Kunden auf elektronischem Weg gilt als ein verbindliches Angebot an die Hako Schweiz AG. Der Kunde verpflichtet sich, bei seiner Bestellung wahrheitsgetreue Angaben zu machen. Der Vertrag kommt erst mit der Annahmeerklärung der Hako Schweiz AG zustande. Als Annahme-erklärung gilt der direkte Versand der bestellten Waren oder die schriftliche Bestätigung des Zugangs der Bestellung.
1.3 Die Lieferung erfolgt an die Adresse gemäss Vereinbarung. Für die Kosten, allfällige Nachteile und Verbindlichkeiten die durch die Verwendung von falschen Lieferangaben für die Hako Schweiz AG und die Herstellerfirmen entstehen, haftet der Besteller.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
2.1 Eine Preisanpassung gegenüber dem aktuellen Lieferprogramm bleibt vorbehalten und kann durch Hako Schweiz AG jederzeit bis zur Auftragsbestätigung bzw. Lieferung erfolgen.
2.2 Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind sämtliche Rechnungen innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto in Schweizerfranken ohne Skontoabzug zahlbar.
2.3 Bei Überschreitung des Zahlungstermins gemäss Ziff. 2.2 tritt ohne Mahnung der Verzug ein und es ist Verzugszins von 5% p.a. geschuldet. Für jede Mahnung schuldet der Besteller der Hako Schweiz AG zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr ab zweiter Mahnung. Befindet sich der Besteller mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, ist Hako Schweiz AG ausserdem berechtigt, ohne Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die übergebene Sache zurückzufordern (Art. 214 Abs. 3 OR).
2.4 Es dürfen vom Besteller keine Zahlungen zurückbehalten werden, insbesondere auch nicht bei Verzögerung der Lieferung oder bei Beanstandungen. Der Besteller verzichtet zudem auf jegliche Verrechnung mit angeblichen Gegenforderungen.
3. Übergang von Nutzen und Gefahr, Transport, Rücknahmen
3.1 Nutzen und Gefahr gehen mit Versandbereitschaft der Ware auf den Besteller über.
3.2 Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, auch wenn der Besteller mehrere Teile zur Auswahl bestellt. Der Besteller hat Transportschäden innert 24 Stunden nach Erhalt der Lieferung an Hako Schweiz AG zu melden. Bei Lieferung mit Nachtexpress haben allfällige Beanstandungen bis am Liefertag um 10.00 Uhr an Hako Schweiz AG zu erfolgen. Andernfalls wird jegliche Haftung für Transportschäden abgelehnt.
3.3 Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und/oder der gesamten Montagekosten bleibt die gelieferte Ware im Eigentum von Hako Schweiz AG. Der Besteller erteilt Hako Schweiz AG sein Einverständnis, den Vorbehalt ohne weiteres auf Kosten des Bestellers im Eigentumsvorbehaltsregister an dessen Wohnsitz eintragen zu lassen. Der Besteller ist bei Schadenersatzfolge verpflichtet, Hako Schweiz AG von allfälligen Drittansprachen betreffend gelieferte Ware unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen.
3.4 Waren werden grundsätzlich nicht zurückgenommen. Davon ausgenommen sind Waren, die innerhalb von 30 Tagen im Neuzustand und in unversehrter Originalverpackung retourniert werden. Waren, die speziell für den Kunden bestellt worden sind, Ersatzteile unter Fr. 50.- und Elektronikbauteile können auf keinen Fall zurück genommen werden. Bei Rücknahme wird eine Einlagerungsgebühr in der Höhe von 20%, von der Gutschrift abgezogen. Alle Portokosten gehen zu Lasten des Bestellers.
4. Lieferfrist
4.1 Der Lauf der angegebenen Lieferfristen beginnt, sobald der Besteller sämtliche für die Lieferung notwendigen Fragen geklärt hat und eine allfällig vereinbarte Anzahlung bei Hako Schweiz AG eingegangen ist.
4.2 Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn ohne Verschulden von Hako Schweiz AG bei ihr oder bei Dritten Hindernisse eintreten, z.B. bei höherer Gewalt oder wenn die Zulieferung durch Hersteller oder Unterlieferanten verspätet oder mangelhaft erfolgt.
4.3 Bei verspäteter Lieferung hat der Besteller in keinem Fall das Recht, auf die Lieferung zu verzichten oder vom Vertrag zurückzutreten oder für irgendwelchen direkten oder indirekten Schaden oder entgangenen Gewinn Ersatz zu fordern.
5. Gewährleistung, Garantie, Haftung
5.1 Hako Schweiz AG haftet nur für Schäden aufgrund nachweislichen Verschuldens des Personals von Hako Schweiz AG selbst. Jede weitergehende Haftung von Hako Schweiz AG ist ausgeschlossen. Für Sachmängel besteht eine Haftung nur bei arglistigem Verschweigen (Art. 199 OR).
5.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate (Toro 24 Monate, Ersatzteile ab Lager 3 Monate) nach Mitteilung der Versandbereitschaft. Die Ansprüche aus Gewährleistung verwirken, wenn der Besteller nicht innert acht Tagen nach Auftreten eines Mangels schriftlich Mängelrüge erhebt. Die Gewährleistung ist ausdrücklich ausgeschlossen bei Mängeln infolge normaler Abnützung, mangelhafter Wartung, unsachgemässer Lagerung, Missachtung von Betriebsvorschriften, falscher Bedienung, übermässiger Beanspruchung, natürlicher Korrosion und anderen Gründen, die von Hako Schweiz AG nicht zu vertreten sind.
5.3 Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Besteller oder ein Dritter ohne vorgängige schriftliche Zustimmung von Hako Schweiz AG Reparaturarbeiten an der Ware vornimmt. Der Besteller muss auch für Reparaturen in Garantie die ausdrückliche Zustimmung der Hako Schweiz AG einholen.
5.4 Die Mängelbehebung erfolgt nach Wahl von Hako Schweiz AG durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ausser in Fällen, in denen der Besteller oder ein Dritter von Hako Schweiz AG schriftlich zur Vornahme der Instandstellung ermächtigt oder beauftragt wurde, besteht keine Pflicht von Hako Schweiz AG zur Übernahme der Ein- und Ausbaukosten.
Werden Anweisungen oder Instruktionen von Hako Schweiz AG durch den Besteller oder Dritte mangelhaft ausgeführt, ist jegliche Haftung von Hako Schweiz AG ausgeschlossen.
5.5 Die Rechtsfolgen von Vertragsverletzungen sind in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abschliessend geregelt. Alle hier nicht ausdrücklich geregelten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrags oder Rücktritt vom Vertrag sind ausgeschlossen, insbesondere jeglicher Ersatz von Folgeschäden oder entgangenen Gewinns.
6. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine gültige, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen weit möglichst entspricht.
7. Gerichtsstand, anwendbares Recht
7.1 Zur Beurteilung sämtlicher Ansprüche zwischen Besteller und Hako Schweiz AG sind die zuständigen Gerichte am Hauptsitz der Gesellschaft zuständig.
7.2 Das Rechtsverhältnis zwischen Besteller und Hako Schweiz AG untersteht Schweizer Recht, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (“Wiener Kaufrecht”).
Sursee, Januar 2019
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